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Geschmacksmuster

Wir kümmern uns um Ihre Geschmacksmusteranmeldungen in Deutschland und der Europäischen Gemeinschaft, ebenso wie um Ihre internationalen Geschmacksmusteranmeldungen nach dem Haager Musterabkommen. Selbstverständlich sorgen wir auch für den Geschmacksmusterschutz im Ausland über unsere ausländischen Partner.

Geschmacksmuster, auch oftmals als Design-Patente bezeichnet, werden für gewerbliche Muster und Modelle eingetragen. Ihre Bedeutung nimmt beständig zu, da die äußere Gestaltung von Produkten zunehmend wichtiger wird. Vorraussetzung für die Erlangung des Musterschutzes ist, dass die Gestaltung neu ist und Eigenart hat. Es darf folglich vor dem Anmeldetag nicht der Öffentlichkeit bekannt gemacht worden sein.

Die Laufzeit sowohl des EU-Designs als auch des deutschen Geschmacksmusters beträgt 25 Jahre.

Eine Neuerung, die sich durch die Umsetzung einer europäischen Richtlinie ergab, ist der im Gegensatz zum früheren deutschen Geschmacksmusterrecht erweiterte Schutzumfang eines solchen. Vor Nachahmern ist nun jedes Muster, das beim informierten Benutzer keinen anderen Gesamteindruck erweckt, geschützt. Es gewährt ähnliche Ausschließlichkeits- und Verbietungsrechte wie die technischen Schutzrechte oder das Markenrecht. Dies ist ein wesentlicher Fortschritt und Vorteil für Sie als Anmelder und/oder Inhaber eines Geschmacksmusters. Die Bedeutung des Designschutzes wird dementsprechend weiter zunehmen.