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Lizenzverträge

Mit einer Lizenz ermöglicht der Inhaber eines Rechtes einem anderen, dieses gegen eine Lizenzgebühr oder auch kostenlos zu nutzen.

Grundlage von Lizenzverträgen sind in der Regel gewerbliche Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster, Marken oder Geschmacksmuster. In der Möglichkeit zur Erteilung von Lizenzen liegt einer der Vorteile des Erwerbs von gewerblichen Schutzrechten. Zwischen konkurrierenden Unternehmen werden oftmals zur Vermeidung von gerichtlichen Streitigkeiten und zum gegenseitigen Interessensausgleich Lizenzen an den jeweiligen Schutzrechten erteilt. Hierbei können aber auch Bestimmungen des Kartellrechts einschlägig sein, die besonders zu berücksichtigen sind.

Unterschieden werden ausschließliche und nicht-ausschließliche Lizenzen. Bei einer ausschließlichen Lizenz (Generallizenz) wird diese an einen einzigen Lizenznehmer vergeben, so dass nur jener das lizenzierte Schutzrecht künftig nutzen darf. Anders bei einer nicht-ausschließlichen Lizenz, die auch als einfache Lizenz bezeichnet wird; hier kann dasselbe Schutzrecht an mehrere Lizenznehmer lizenziert werden.

Die Lizenzierung erfolgt mit Hilfe eines Lizenzvertrages, in dem die Bedingungen und Modalitäten geregelt sind. Hierfür und bei den vorangehenden Verhandlungen stellen wir Ihnen gerne unser Fachwissen zur Verfügung.