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Patente und Gebrauchsmuster

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte unserer Kanzlei liegt in der Ausarbeitung und Anmeldung von technischen Schutzrechten. Wir übernehmen die Vertretung zur Erlangung von deutschen und europäischen Patenten sowie zur Durchführung von internationalen Patentanmeldungen (PCT). Nach der Erteilung deutscher und europäischer Patente vertreten wir Sie gerne auch in Einspruchs- und Nichtigkeitsverfahren. Ferner arbeiten wir Gebrauchsmusteranmeldungen aus und reichen diese zur Registrierung beim Deutschen Patent- und Markenamt ein. Zur Sicherung Ihrer Schutzrechte im Ausland pflegen wir Kontakte mit zahlreichen ausländischen Kollegen, so dass wir für Sie die Anmeldung eines technischen Schutzrechtes in jedem Land der Erde durchführen können.

Dem Patentschutz zugänglich sind technische Erfindungen, die neu, erfinderisch und gewerblich anwendbar sind. Unter Neuheit wird verstanden, dass die Erfindung nicht zum Stand der Technik gehört. Mit erfinderischer Tätigkeit wird ausgesagt, dass sie sich nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik ergeben darf, d. h. sie muss sich deutlich von Bekanntem abheben. Schließlich bedeutet gewerblich anwendbar, dass die Erfindung auf irgendeinem gewerblichen Gebiet hergestellt oder benutzt werden kann. Geschützt werden können sowohl Verfahren (z. B. Herstellungs- oder Bearbeitungsverfahren und Verwendungen) als auch Vorrichtungen jeglicher Art. Das Patent gewährt Ihnen ein Ausschlussrecht, d. h. Sie können jedem anderen verbieten, den durch das Patent geschützten Gegenstand zu benutzen. Die maximale Laufzeit eines deutschen Patentes beträgt 20 Jahre.

Das Gebrauchsmuster ist ebenfalls ein technisches Schutzrecht. Es ist dem Patent verwandt und wird oftmals als "kleines Patent" bezeichnet. Die Laufzeit eines Gebrauchsmusters beträgt 10 Jahre. Es findet keine substantielle Prüfung statt, sondern das Gebrauchsmuster wird nach einer Formalprüfung beim Deutschen Patent- und Markenamt registriert. Dieses Schutzrecht ist folglich sehr schnell zu erlangen und oftmals eine wirksame "Waffe" in Verletzungsstreitigkeiten. Wichtig ist jedoch eine gute Kenntnis des Standes der Technik, um zu vermeiden, dass ein "Scheinrecht" angemeldet wird, das dann leicht angreifbar wird. Dem Gebrauchsmusterschutz sind nur Vorrichtungen zugänglich; für Verfahren ist er ausgeschlossen.

Eine europäische Patentanmeldung ist eine zentral beim Europäischen Patentamt eingereichte Patentanmeldung. Dieses erteilt ein europäisches Patent, das danach in einzelne nationale Patente "zerfällt". Derzeit sind dem Europäischen Patentübereinkommen 30 Mitgliedstaaten beigetreten, so dass ein Schutz wirksam nahezu in ganz Europa erlangt werden kann. Vorteil neben dem gemeinsamen Erteilungsverfahren ist, dass erst nach der Erteilung definitiv entschieden werden muss, in welchen Mitgliedstaaten das Patent weitergeführt werden soll. Auch müssen erst nach der Erteilung ggf. Übersetzungen in die jeweiligen Landessprachen angefertigt werden.

Mit dem Patentzusammenarbeitsvertrag (PCT: Patent Corporation Treaty) werden die Anmeldeverfahren vieler nationaler Staaten zu einem gemeinsamen Verfahren zusammengefasst. Eine internationale Patentanmeldung gibt deshalb die Möglichkeit, in derzeit ca. 120 Staaten dieser Erde ein nationales und/oder regionales Patent und/oder Gebrauchsmuster zu erlangen. Die Anmeldung erfolgt durch unser Büro beim Deutschen Patent- und Markenamt, bei der Zentralbehörde für den gewerblichen Rechtsschutz in Genf (WIPO) oder beim Europäischen Patentamt.

Eine PCT-Anmeldung ist ein Gewinn in vielfacher Hinsicht. So gewährt es auf der einen Seite einen zeitlichen Entscheidungsspielraum, da erst nach Ablauf der internationalen Phase entschieden werden muss, in welchen der benannten Vertragsstaaten die Anmeldung national bzw. regional weitergeführt werden soll. Weiterhin gewährt der internationale Recherchenbericht, der vom Europäischen Patentamt durchgeführt wird, eine Basis für die oben genannte Entscheidung im Hinblick auf den bekannten Stand der Technik und damit die Schutzfähigkeit des Schutzrechtsgegenstandes.

Da wir eng mit ausländischen Patentanwaltskollegen zusammenarbeiten, können Sie das gesamte Verfahren und die Aufrechterhaltung für Ihre Schutzrechte in eine Hand legen. Auch bei Verletzungsstreitigkeiten sorgen wir für die Vertretung, indem wir einen auf diesem Gebiet versierten Rechtsanwalt beauftragen und als beigeordnete Patentanwälte außergerichtlich und gerichtlich tätig werden. Alle notwendigen Schritte und Tätigkeiten werden folglich von uns betreut und an Sie berichtet, so dass Sie mit einem Ansprechpartner zusammenarbeiten können.