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Schutz von Topographien

Das Halbleiterschutzgesetz gewährt den Schutz dreidimensionaler Strukturen von mikroelektronischen Halbleitererzeugnissen (Topographien). Vorraussetzung für die Schutzfähigkeit ist, dass die Topographie Eigenart aufweist. Als solche wird das Ergebnis geistiger Arbeit betrachtet, wenn die Topographie nicht durch bloße Nachbildung einer anderen Topographie hergestellt ist und sie ferner nicht alltäglich ist. Die Schutzdauer beträgt 10 Jahre.

Sortenschutz

Nach dem Sortenschutzgesetz wird Sortenschutz für eine Pflanzensorte erteilt, wenn sie unterscheidbar, homogen, beständig, neu und durch eine eintragbare Sortenbezeichnung bezeichnet ist. Er gewährt dem Sortenschutzinhaber das alleinige Recht, Vermehrungsmaterial der geschützten Sorte zu erzeugen und zu vermarkten. Die Schutzdauer für den Sortenschutz beträgt 25 bzw. bei bestimmten Pflanzenarten 30 Jahre ab dem Ende des Jahres der Erteilung des Sortenschutzes.

Schriftzeichenschutz

Typographische Schriftzeichen sind nach dem Schriftzeichengesetz schützbar. Letzteres ist dem Geschmacksmustergesetz angelehnt, so dass der Musterschutz für neue und eigentümliche typographische Schriftzeichen gewährt wird. Als solche gelten Sätze der Muster von Buchstaben und Alphabeten im engeren Sinne mit Zubehör wie Akzenten und Satzzeichen, Ziffern und anderen figürliche Zeichen, sowie Ornamente, die dazu bestimmt sind, Texte durch grafische Techniken herzustellen. Die Hinterlegung erfolgt beim Deutschen Patent- und Markenamt. Die Schutzdauer beträgt 25 Jahre.