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Medizintechnik

Technikerfahren.
Kreativ.

Neue Technik braucht einen umfänglichen Schutz und gute Beratung.

Medizintechnische Schutzrechtsanmeldungen, denen oftmals langwierige und aufwendige Entwicklungsleistungen vorausgehen, sind immer wieder mit dem Einwand des beabsichtigten aber unzulässigen Schutzes eines therapeutischen Verfahrens konfrontiert. Um Ihrem medizintechnischen Produkt den gebührenden Patentschutz zu ermöglichen, ist schon zum Anmeldezeitpunkt daran zu denken, wo die therapeutische Verwendung Ihres Geräts beginnt und was daneben alles unter Schutz gestellt werden kann, das noch nicht als Therapie anzusehen ist.

»Dürfen wir für Sie tätig werden?«

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf!

kanzlei@patent-cremer.de

Unsere Bereiche:

  • Hilfsmittel, z. B. der Biomechanik
  • Vorrichtungen für Diagnosen sowie zur Behandlung
  • Mittel zur Unterstützung von Operationen